Reisekosten - Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010 geändert
17.02.2010
Bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen können die Mehraufwendungen für Verpflegung nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge abgezogen werden, die von der Finanzverwaltung je nach Reiseland festgelegt werden. Übernachtungskosten können in tatsächlich nachgewiesener Höhe steuermindernd als Betriebsausgaben (falls der Unternehmer selber ins Ausland reist) oder als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) abgezogen werden. Für Übernachtungskosten sind die Pauschbeträge nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Übernachtungskosten erstattet. Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge mit Wirkung ab dem 01.01.2010 neu gefasst.
Hinweis: Die Übersicht kann im Internet (www.bundesfinanzministerium.de) heruntergeladen werden. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne über die für Ihr Zielland geltenden steuerlichen Beträge.