Der Bundestag hat am 29.10.2020 das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, das Kindergeld ab 2021 um monatlich 15 € pro Kind anzuheben. Damit erhalten Eltern monatlich folgende Zahlungen: Kindergeld ab dem 01.01.2021 für das erste und zweite Kind je 219 € für das dritte Kind 225 € ab dem vierten Kind je 250 € Die Anhebung bringt auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags ab 2021 auf 5.460 € (pro Elternteil: 2.730 €) und des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 € (pro Elternteil: 1.464 €) mit sich. Hinweis: Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie günstiger ist. Daneben sind Erleichterungen vorgesehen, von denen alle Steuerzahler profitieren. Der Grundfreibetrag soll ab 2021 auf 9.744 € und ab 2022 auf 9.984 € steigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die Angehörige mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2021 größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Schließlich soll die „kalte Progression“ - die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden - ausgeglichen werden. Hinweis: Die Zustimmung des Bundesrats wird im November 2020 erwartet. |