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Mandanteninformationen

Hausverkauf gegen Veräußerungszeitrente löst Zinsertrag aus
01.01.2021
 

Mitunter übertragen Eltern ihren Kindern ein Hausgrundstück durch vorweggenommene Erbfolge und erhalten hierfür eine Veräußerungszeitrente. In einem solchen Fall fließen ihnen mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte (Kapitaleinkünfte) zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Dabei sei unerheblich, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handle, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger sei als der Verkehrswert der Immobilie zum Übertragungszeitpunkt.

Hinweis: Nutzen Sie unser Beratungsangebot, bevor Sie Vermögensgegenstände teilentgeltlich auf die nächste Generation übertragen! Wir beraten Sie gerne zur steueroptimierten vorweggenommenen Erbfolge.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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