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Mandanteninformationen

Was gibts Neues im Steuerrecht?
01.03.2021
 

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Gesetzgeber das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Es enthält eine Vielzahl steuerrechtlicher Änderungen, von denen wir Ihnen die wichtigsten erläutern.

·     Ehrenamt: Der Übungsleiter-Freibetrag wurde ab 2021 von 2.400 € auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 € angehoben.

·     Spenden: Die Grenze für den vereinfachten Zuwen­dungsnachweis (hier reicht der Bareinzahlungs­beleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts aus) bei Spenden wurde für Zuwendungen nach dem 31.12.2019 von 200 € auf 300 € erhöht.

·     Gemeinnützigkeit: Gewinne bzw. Überschüsse der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Organisationen bleiben körperschaft- und gewerbesteuerfrei, wenn deren Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer nicht über 45.000 € (zuvor: 35.000 €) im Jahr liegen. Auch die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wurde für kleine Körperschaften, die unter dieser Einnahmengrenze bleiben, abgeschafft.

·     Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende war bereits durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz für 2020 und 2021 von 1.908 € jährlich auf 4.008 € für das erste Kind angehoben worden. Diese Regelung wurde entfristet, so dass sich der Höchstbetrag auch ab 2022 auf 4.008 € jährlich beläuft. Unverändert erhöht sich dieser Betrag um 240 € je weiterem Kind.

·     Steuerhinterziehung: Die Verjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wurde von zehn Jahren auf 15 Jahre verlängert.

·     Verlustverrechnung: Für Verluste aus Termingeschäften und Kapitalforderungen wurde 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung eingeführt. Danach können etwaige Verluste nur mit in künftigen Jahren anfallenden Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden. Die Regelung ist zwar nicht abgeschafft worden, immerhin wurde aber der Höchstbetrag für die Verlustverrechnung von 10.000 € auf 20.000 € angehoben.

 

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