Werden die Steuererklärungen für 2019 durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt, soll sich die Abgabefrist auf den 31.08.2021 verlängern (regulär: 28.02.2021). Auch Nachzahlungszinsen sollen dann entsprechend nicht anfallen. Damit wollen die Koalitionsfraktionen den Mehrbelastungen der steuerberatenden Berufe während der Corona-Krise Rechnung tragen. Der Gesetzentwurf ist bereits an den Finanzausschuss überwiesen worden. |