Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Reinvestitionsfristen vorübergehend um ein Jahr verlängert
01.04.2021
 

Scheidet ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder durch behördlichen Eingriff aus dem Betriebsvermögen aus, zahlt in der Regel eine Sachversicherung den Zeitwert des Wirtschaftsguts aus. Da dieser Zeitwert eine Betriebseinnahme darstellt, frisst die daraus resultierende Steuerzahlung die Versicherungsentschädigung wirtschaftlich betrachtet teilweise auf. Die Versicherungszahlung steht daher nicht vollumfänglich zur Reinvestition in ein vergleichbares Wirtschaftsgut zur Verfügung. Genau dies soll die Rücklage für Ersatzbeschaffung vermeiden.

Beispiel: Ein Betriebs-Pkw mit einem Buchwert von 5.000 € erleidet auf der Autobahn einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die Kaskoversicherung zahlt einen Betrag von 12.000 €. Der Unternehmer kauft mit der Versicherungszahlung im Folgejahr einen neuen Pkw für 14.000 €. Durch die Versicherungszahlung werden grundsätzlich 7.000 € stille Reserven aufgedeckt, die eigentlich zu besteuern wären. Da der Unternehmer jedoch eine Reinvestition in ein Ersatzwirtschaftsgut beabsichtigt, darf er die 7.000 € in eine steuerfreie Rücklage einstellen und im Folgejahr auf den neuen Pkw übertragen.

Die Frist für eine solche Reinvestition beträgt bei beweglichen Wirtschaftsgütern ein Jahr (sie kann in besonderen Fällen auf bis zu sechs Jahre verlängert werden). Für Immobilien beträgt die Reinvestitionsfrist vier Jahre, bei Neuherstellung eines Gebäudes sechs Jahre. Diese Reinvestitionsfristen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben jeweils um ein Jahr verlängert, sofern sie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 ansonsten abgelaufen wären.

Hinweis: Eine Fristverlängerung muss nicht beantragt werden, da sie sich bereits aus dem allgemeingültigen BMF-Schreiben ergibt.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG