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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Wann Steuererklärungen für 2019/2020 einzureichen sind
01.05.2021
 

Alle Jahre wieder sorgen die nahenden Abgabefristen für Steuererklärungen für Betriebsamkeit unter Steuerzahlern und Steuerberatern. Hier die aktuell geltenden Fristen im Überblick:

·     Steuererklärungen 2020: Für die Steuererklärungen des Jahres 2020 von steuerlich nichtberatenen Steuerzahlern gilt eine Abgabefrist bis zum 02.08.2021. Wer seine Steuererklärung durch einen steuerlichen Berater anfertigen lässt, hat mit deren Abgabe bis zum 28.02.2022 Zeit.

·     Steuererklärungen 2019: Für Steuererklärungen des Jahres 2019, die von steuerlichen Beratern erstellt werden, wurde die ursprünglich geltende Abgabefrist (01.03.2021) aufgrund der Corona-Pandemie um sechs Monate bis zum 31.08.2021 verlängert. Für steuerlich nichtberatene Steuerzahler wurde die Abgabefrist nicht verlängert, für sie ist die Frist bereits am 31.07.2020 abgelaufen.

Hinweis: Diese Fristen gelten nur für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Trotz der großzügigen Fristverlängerungen empfehlen wir, für Ihre Steuererklärungen notwendige Vorarbeiten Ihrerseits nicht „auf den letzten Drücker“ zu erledigen.

 

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