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Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Neuigkeiten für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
01.08.2021
 

Das Bundesfinanzministerium hat für Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke eine Vereinfachungsregelung geschaffen: Sie können ihren Betrieb auf Antrag als Liebhabereibetrieb einstufen lassen. Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen können dann aus den Einkommensteuerbescheiden wieder herausgenommen werden. Möglicherweise ergeben sich auch Steuererstattungen.

Von der Neuregelung können Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW und von Blockheizkraftwerken mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW profitieren. Zudem müssen die Anlagen auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z.B. Garagen) installiert und nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen worden sein.

Hinweis: Wir prüfen gerne für Sie, ob sich ein solcher Antrag für Sie lohnt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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