Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Wie viele profitieren von der höheren Entfernungspauschale?
01.09.2021
 

Zum 01.01.2021 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, der zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers liegt, von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer angehoben, um Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten. Sie kann unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Für Arbeitswege bis 20 km bleibt es bei der Pauschale von 30 Cent je Kilometer.

Beispiel: Arbeitnehmerin A legt an 220 Tagen einen Arbeitsweg von 40 km (einfache Wegstrecke) zurück. Ihre Entfernungspauschale berechnet sich 2021 wie folgt:

für die ersten 20 km: 220 Tage x 20 km x 0,30 € = 1.320 €

für die weiteren 20 km: 220 Tage x 20 km x 0,35 € = 1.540 €

Insgesamt steht A für das Jahr 2021 also eine Entfernungspauschale von 2.860 € zu.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass 2017 in Deutschland 7,5 Mio. Berufspendler einen Arbeitsweg von über 20 km zurückzulegen hatten, so dass sie jetzt die erhöhte Pauschale geltend machen könnten. 13,4 Mio. Berufspendler hatten in ihren Steuererklärungen 2017 einen Arbeitsweg von maximal 20 km angegeben - sie würden demnach nicht von der angehobenen Pauschale profitieren.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG