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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Neues zum Verkauf von Immobilien mit häuslichem Arbeitszimmer
01.12.2021
 

Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs grundsätzlich als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Eine Ausnahme gilt für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Diese können auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung ist eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein zur Erzielung von Überschusseinkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) genutztes häusliches Arbeitszimmer eigenen Wohnzwecken dient und der Wertzuwachs dieses Raums daher nicht besteuert werden darf.

 

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