Wie hoch die Einkommensteuer eines Steuerzahlers ausfällt, richtet sich nach der Höhe seines zu versteuernden Einkommens. Um diese Ausgangsgröße zu ermitteln, sind zunächst die Einkünfte aus den unterschiedlichen Einkunftsarten zusammenzurechnen (z.B. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte etc.). Von dieser Summe der Einkünfte aus wird - vereinfacht dargestellt - wie folgt weitergerechnet: Summe der Einkünfte – Altersentlastungsbetrag – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende = Gesamtbetrag der Einkünfte – Verlustrücktrag bzw. -vortrag – Sonderausgaben – außergewöhnliche Belastungen = Einkommen – Freibeträge für Kinder = zu versteuerndes Einkommen Der Bundesfinanzhof hat bekräftigt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des vorrangigen Abzugs von Verlusten vor den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bestehen. |