Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung müssen bilanzierende Unternehmer den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Regelung gilt erstmals für die Steuerbilanz des Wirtschaftsjahres, das nach dem 31.12.2010 beginnt. Im Regelfall muss also die Steuerbilanz für das Jahr 2011 erstmals elektronisch übermittelt werden. Da die elektronische Übermittlung gewisse Vorarbeiten erfordert, hat das Bundesministerium der Finanzen bereits jetzt zu den Übertragungsmodalitäten und dem Inhalt der zu übermittelnden Daten Stellung genommen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung auch mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann.
Hinweis: Sofern Sie von dieser Neuregelung betroffen sind, beraten wir Sie gerne über die Einzelheiten der Neuregelung und die Möglichkeiten der elektronischen Übertragung. |