Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Antrag auf Übermittlung einer Steuer-ID vereinfacht
01.04.2022
 

Zum 50. Geburtstag des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ist im September 2021 die Virtuelle Online Auskunft (ViOlA) als FAQ-Chatbot gestartet und ergänzt das Serviceangebot des BZSt. Rund um die Uhr beantwortet ViOlA die häufigsten Fragen zu steuerlichen Themen, unter anderem zur Zusammenfassenden Meldung, zur Vergabe oder Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zur persönlichen steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Hinweis: Der Chatbot ViOlA steht online unter www.bzst.bund.de zur Verfügung.

ViOlA ist um eine neue Funktion erweitert worden. Alle Bürger können nun im Chat mit dem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung der Steuer-ID beantragen. Bislang war dafür noch ein gesondertes Formular notwendig.

Hinweis: Jeder in Deutschland gemeldete Bürger erhält bei seiner Geburt die bundeseinheitliche, elfstellige Steuer-ID für Steuerzwecke. Sie wurde am 01.07.2007 eingeführt und soll auf lange Sicht die Steuernummer ersetzen. Die Steuer-ID ändert sich weder bei einem Umzug noch bei einer Heirat oder einem Wechsel des Finanzamts.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG