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Mandanteninformationen

Globale Mindeststeuer kommt
01.04.2022
 

Ab 2023 soll in etlichen Ländern eine einheitliche Mindeststeuer von 15 % für Großunternehmen gelten. Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt den diesbezüglichen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, warnt aber zugleich vor einem Mehr an Bürokratie und Doppelbelastungen für die betroffenen Unternehmen. Mit dem Kommissionsvorschlag soll die auf OECD-Ebene ausgehandelte globale effektive Mindestbesteuerung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU einheitlich umgesetzt werden. Die Eckpunkte der globalen Mindeststeuer im Überblick:

·     Multinationale Konzerne, die in mindestens zwei der vier zurückliegenden Jahre in ihren Konzernabschlüssen einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € aufweisen, werden effektiv zu mindestens 15 % besteuert.

·     Die effektive Besteuerung von 15 % wird im Regelfall durch eine „Top-up“-Berechnung hergestellt. Das heißt: Befindet sich die Muttergesellschaft in der EU, wird sie für ihre im Ausland befindlichen und niedrig besteuerten Tochtergesellschaften zu einer „Top-up“-Steu­er herangezogen, bis in der Unternehmensgruppe insgesamt die 15 % erreicht sind.

·     Im Unterschied zur OECD soll die Mindeststeuer in der EU auch für große rein inländische Unternehmen gelten, um eine unionsrechtswidrige Ungleichbehandlung von grenzüberschreitenden und rein nationalen Sachverhalten zu vermeiden.

 

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