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Mandanteninformationen

Zinssatz soll auf 1,8% pro Jahr gesenkt werden
01.06.2022
 

Nach einem vielbeachteten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen von 6 % pro Jahr ab 2014 verfassungswidrig. Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiterhin anwendbar. Für Verzinsungszeiträume 2019 und später wurde der Steuergesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Veranlasst durch diese Rechtsprechung hat das Bundeskabinett im März 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, der für alle offenen Fälle eine rückwirkende Neuregelung enthält: Demnach soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt werden. Zudem ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes mindestens alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume zu evaluieren, ob dieser neue Zinssatz angemessen ist. Eine erstmalige Überprüfung muss somit spätestens zum 01.01.2026 erfolgen.

Hinweis: Die Neuregelung ist im Regierungsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung enthalten.

 

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