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Mandanteninformationen

Grundfreibetrag, Pendlerpauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen
01.06.2022
 

Das Bundeskabinett hat im März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen und damit steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:

·     Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, bis zu dessen Erreichen keine Steuer anfällt, soll - rückwirkend ab dem 01.01.2022 - von derzeit 9.984 € auf 10.347 € angehoben werden. Dadurch soll die kalte Progression, die aufgrund der tatsächlichen Inflationsrate 2021 bzw. der geschätzten Inflationsrate 2022 eintritt, teilweise ausgeglichen werden. Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet grundsätzlich alle Steuerzahler, die relative Entlastung fällt für Bezieher niedriger Einkommen aber höher aus.

·     Entfernungspauschale: Bereits ab 2021 war die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,30 € auf 0,35 € pro Kilometer angehoben worden; für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs blieb es bei einem Abzug von 0,30 €. Bislang ist erst ab 2024 eine weitere Erhöhung der Pauschale auf 0,38 € (ab dem 21. Kilometer und befristet bis 2026) vorgesehen. Diese Anhebung soll nun auf das Jahr 2022 vorgezogen werden.

·     Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Arbeitnehmer sollen entlastet werden, indem ihre Werbungskosten ohne Sammlung von Belegen in Höhe von 1.200 € pauschal anerkannt werden; bisher lag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.000 €. Diese Anhebung soll ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 gelten.

Hinweis: Bis zur Verabschiedung des Gesetzes wird es voraussichtlich noch bis zum Frühsommer 2022 dauern.

Angesichts der stark steigenden Energiepreise infolge der Ukraine-Krise hat die Bundesregierung darüber hinaus weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. So soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate sinken - der Benzinpreis würde damit um 30 Cent je Liter fallen, bei Diesel wären es 14 Cent weniger je Liter. Zudem sollen eine einmalige Energiepauschale von 300 € gezahlt (zusätzlich 100 € pro Kind), vergünstigte ÖPNV-Tickets angeboten und Empfänger von Sozialleistungen weiter entlastet werden.

 

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