Errichten Sie als Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf Ihrem Betriebsgrundstück, können Sie den Anbau nicht Ihrem Unternehmen zuordnen, wenn die zwei Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall können Sie keinen Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Anbau geltend machen.
Hinweis: Eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen ist dann möglich, wenn Sie den Wohnungsanbau auch als Büro nutzen und über eine (Zwischen-)Tür mit der Halle verbinden. Um größere Investitionen steuerlich zu optimieren, sollten Sie stets das Gespräch mit uns suchen. |