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Mandanteninformationen

Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen werden verlängert
01.08.2022
 

Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden die Einkommensteuer-Erklärungsfristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, wie folgt verlängert:

·     Erklärungen für 2020: Abgabe bis 31.08.2022

·     Erklärungen für 2021: Abgabe bis 31.08.2023

·     Erklärungen für 2022: Abgabe bis 31.07.2024

·     Erklärungen für 2023: Abgabe bis 31.05.2025

·     Erklärungen für 2024: Abgabe bis 30.04.2026

Damit wird vor allem auf die hohe Belastung bei den Steuerberatern Rücksicht genommen, die in der Coro­na-Krise viele zusätzliche Aufgaben übernommen haben (z.B. Beantragung von Corona-Hilfen). Mehrarbeit kommt auf die Beraterschaft auch wegen der Grundsteuer-Feststellungserklärungen zu.

In steuerlich nicht beratenen Fällen gelten folgende Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung:

·     Erklärungen für 2020: bis 31.10.2021

·     Erklärungen für 2021: bis 31.10.2022

·     Erklärungen für 2022: bis 30.09.2023

·     Erklärungen für 2023: bis 30.08.2024

Hinweis: Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis zum 31.12.2022 verlängert. Außerdem können Arbeitgeber einen steuerfreien Bonus in Höhe von 4.500 € an Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auszahlen.

Zudem enthält das Vierte Corona-Steuerhilfe­gesetz Regelungen zur erweiterten Verlustverrechnung, zu einer Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr und zu steuerfreien Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld.

 

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