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Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Schwarzer Anzug und Krawatte sind Privatvergnügen
01.09.2022
 

Kosten typischer Berufskleidung (z.B. Uniformen und Arbeitsschutzanzüge) dürfen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Finanzamt erkennt auch die Ausgaben für die Reinigung typischer Berufskleidung (Waschen, Trocknen und Bügeln) an.

Ausgaben für bürgerliche Kleidung sind dagegen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass Kleidungskosten unverzichtbare nichtabziehbare Aufwendungen der Lebensführung sind. Sie sind nur dann abziehbar, wenn es sich um Kosten typischer Berufskleidung handelt. Laut BFH fallen schwarze Anzüge, Blusen und Pullover selbständiger Trauerredner nicht hierunter, da sie zur bürgerlichen Kleidung gehören, die auch privat getragen werden kann (oder könnte). Für diese Kleidungsstücke ist kein Betriebsausgabenabzug möglich, selbst wenn sie ausschließlich bei der Berufsausübung genutzt werden oder die Trauernden das Tragen von schwarzer Kleidung erwarten.

 

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