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Mandanteninformationen

Bundesfinanzministerium unterstützt durch Apps zu Einfuhrbestimmungen
01.10.2022
 

Das Bundesfinanzministerium bietet eine „Zoll-und-Post-App“ sowie eine „Zoll-und-Reise-App“ an, die helfen, zum Beispiel bei Internetkäufen festzustellen, welche Einfuhrabgaben zu zahlen sind. Ziel sei es, trotz der vielen Einfuhrbestimmungen den Durchblick zu behalten und dafür zu sorgen, dass die Rückkehr aus dem Ausland ohne Überraschungen verlaufe.

Beim Versand von Waren mit der Post aus einem Nicht-EU-Land sind zollrechtliche Bestimmungen zu beachten und häufig Einfuhrabgaben zu zahlen. Die „Zoll-und-Post-App“ berechnet die voraussichtlichen Abgaben und gibt Auskunft über wichtige zollrechtliche Bestimmungen. Zudem weist sie auf Gefahren hin, die von manchen Produkten ausgehen können. In der Rubrik „Fragen und Antworten“ findet man Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Ein umfangreiches Dienststellenverzeichnis gibt Informationen über Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten des für den eigenen Wohnort zuständigen Zollamts.

Die „Zoll-und-Reise-App“ soll Urlauber dabei unterstützen, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland mitgebracht werden dürfen. Darüber hinaus enthält sie einen Freimengenrechner, der anzeigt, was abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden kann. Nach der Installation der App benötigt diese keine Internetverbindung mehr, so dass unnötige Roaminggebühren im Ausland vermieden werden.

Hinweis: Die Apps können kostenlos in den App Stores von Apple und Google heruntergeladen werden. Bitte informieren Sie sich vor dem Download über die Datenschutzbestimmungen.

 

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