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Mandanteninformationen

Fast zwei Drittel der Einsprüche beim Finanzamt haben Erfolg
01.01.2023
 

Nach einer aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums haben Steuerzahler im Jahr 2021 insgesamt 3.047.803 Einsprüche bei den Finanzämtern eingelegt. Zusammen mit den unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter damit über 5,6 Millionen Einsprüche zu bearbeiten.

In fast zwei Drittel der Fälle (63,4 %) waren die Steuerzahler mit ihrem Einspruch erfolgreich, so dass die Bescheide zu ihren Gunsten geändert wurden. Tatsächlich oder zumindest teilweise erfolglos blieben nach der Statistik nur 16,2 % der Einsprüche. In diesen Fällen wurde durch (Teil-)Einspruchsentscheidung ganz oder teilweise abschlägig über die Einsprüche entschie­den. 19,8 % der Einsprüche nahmen die Einspruchsführer zudem selbst wieder zurück.

Hinweis: Die hohe Erfolgsquote bei den Einsprüchen zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen. In die Statistik fallen aber auch „Einspruchserfolge“, die dadurch entstehen, dass der Steuerzahler per Einspruch zum Beispiel eigene Fehler korrigiert und vergessene absetzbare Kosten nacherklärt.

Steuerbescheide sind zeitnah nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen, denn Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen.

Hinweis: Selbstverständlich prüfen wir Ihre Steuerbescheide zeitnah und kümmern uns bei fehlerhaften Bescheiden um Ihren Rechtsschutz. Da das Einspruchsverfahren seine Tücken hat, sollten Sie bei Einsprüchen auf unsere Expertise setzen.

 

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