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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Sonderabschreibungen nach FördG - Sonder-AfA auch für Umlaufvermögen
27.04.2010
 

Ordnen Sie Immobilien dem Umlaufvermögen zu, können Sie hierfür nicht die „normale“ Abschreibung geltend machen. Gleichwohl können Sie die nach dem Fördergebietsgesetz zulässige Sonder Sonderabschreibung auch auf Ihre Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens anwenden.

Der Bundesfinanzhof bestätigt dies in einem aktuellen Urteil. Im zugrundeliegenden Streitfall wurden die von einer Kommanditgesellschaft als Zwischenerwerberin zum Zweck der Sanierung und Privatisierung erworbenen Grundstücke und Gebäude dem Umlaufvermögen zugeordnet. Die Immobilien gehören - wie bei jedem gewerblichen Grundstückshändler - zum Umlaufvermögen.

 

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