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Mandanteninformationen

Onlineverkäufe und -vermietungen ab 2023 werden dem Fiskus gemeldet
01.04.2023
 

Betreiber von digitalen Plattformen als Marktplätze sind seit diesem Jahr verpflichtet, die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, das die Daten dann an die Finanzämter weiterleitet. Diese Meldepflicht geht auf das Plattformen-Steuertrans­parenzgesetz zurück, mit dem Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Die erste Übermittlung für den Meldezeitraum 2023 ist im Januar 2024 durchzuführen.

Plattformen wie Airbnb oder eBay müssen dann Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte sowie die Vermietung von Immobilien professioneller und privater Anbieter melden. Hierbei gilt jedoch eine Bagatellgrenze von 30 Transak-

tionen pro Plattform und Jahr mit Einnahmen von insgesamt unter 2.000 €. Wer in diesem geringfügigen Rahmen auf Onlineplattformen tätig ist, wird also nicht gemeldet.

Hinweis: Ob Verkaufs- oder Vermietungsaktivitäten auf Onlineplattformen in die Steuerpflicht führen, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne dazu. Ebenso prüfen wir für Sie, ob in der Vergangenheit erzielte Einkünfte nacherklärt werden müssen und möglicherweise eine strafbefreiende Selbstanzeige eingelegt werden sollte.

 

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