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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer
24.03.2009
 
Abzug als Werbungskosten nicht möglich
 
Wenn Sie 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem eine Steuer entstanden ist, eine Steuererstattung und entsprechende Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten, müssen Sie diese Zinsen auch versteuern. Im umgekehrten Fall müssten demnach Steuernachzahlungen, das heißt auch die Nachzahlungszinsen, steuerlich als Werbungskosten abziehbar sein.
 
Die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) haben jedoch entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Der Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie den nachzuzahlenden Betrag vor Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt haben.
 
In einem aktuellen Fall bestätigte der BFH die bisherige Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und betonte, dass gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
 
Übrigens: Das Abzugsverbot erstreckt sich auf die Einkommensteuer und die auf diese Steuer entfallenden Nebenleistungen, beispielsweise Verspätungszuschläge, Zinsen und Säumniszuschläge.
 

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