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Mandanteninformationen

Finanzverwaltung erläutert die ab 2023 geltenden Neuregelungen
01.11.2023
 

Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers und die Homeoffice-Pauschale sind ab dem Jahr 2023 unter modifizierten Voraussetzungen steuerlich abziehbar: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert, die sich im Zuge der Corona-Pandemie ergeben hatten.

Ab 2023 gibt es ein neues Wahlrecht für Erwerbstätige, die den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer haben. Sie dürfen ihre Raumkosten entweder wie bisher in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen in unbeschränkter Höhe abrechnen oder alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 € absetzen. Wählen sie die Pauschale, müssen sie dem Finanzamt die tatsächlich angefallenen Raumkosten nicht nachweisen.

Ohne Tätigkeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer konnten Erwerbstätige dessen Kosten bis einschließlich 2022 zumindest beschränkt mit 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, sofern ihnen kein Alternativarbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung stand. Diese Fallvariante wurde ab 2023 abgeschafft. Erwerbstätige, deren Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt, können ihre Raumkosten nun nur noch im Wege der Homeoffice-Pauschale abziehen. Diese wurde ab 2023 auf 6 € pro Arbeitstag, maximal 1.260 € pro Jahr, erhöht.

Das Bundesfinanzministerium hat sich ausführlich zur Anwendung der neuen Vorschriften geäußert. Die Verwaltungsanweisung beantwortet Einzelfragen zur Definition eines häuslichen Arbeitszimmers, zu den abzugsfähigen Raumkosten, zum Tätigkeitsmittelpunkt, zu Multijobbern, zum fehlenden Alternativarbeitsplatz, zur Tagespauschale und zur doppelten Haushaltsführung.

Hinweis: Da die Regelungen zum steuerlichen Raumkostenabzug komplex sind, empfiehlt es sich, dass Sie Ihren steuerlichen Berater zu Rate ziehen, damit Sie die Aufwendungen für Homeoffice und Arbeitszimmer ab 2023 optimal absetzen können.

 

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