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Mandanteninformationen

Faktorverfahren - Antrag kann bis 30.11. gestellt werden
27.04.2010
 

Arbeitnehmer-Ehegatten können für den Lohn¬steuerabzug erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 anstelle der Steuerklassenkombination III/V das sogenannte Faktorverfahren wählen. Ein entsprechender Antrag kann von den Ehegatten gemeinsam formlos unter Vorlage beider Steuerkarten und unter Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010 beim Finanzamt gestellt werden.

Durch die Steuerklassenkombination IV/IV in Verbindung mit dem Faktor, den das Finanzamt berechnet und auf der Lohnsteuerkarte einträgt, wird für jeden Ehegatten der für ihn geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und der Lohnsteuerabzug durch Anwen-dung des Faktors zugleich entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert. Damit wird der Lohnsteuerabzug bei den Ehegatten der tatsächlichen Einkommensteuer angepasst. Hinweis: Für das laufende Jahr kann ein entsprechender Antrag noch bis zum 30.11.2010 gestellt werden. Wir prüfen gerne für Sie, ob anstelle der Lohnsteuerklassenkombination III/V das Faktorverfahren günstiger ist.

 

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