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Mandanteninformationen

Staatliche Förderung und Steuervorteile für E-Fahrzeuge ab 2023 imÜberblick
01.12.2023
 

Elektromobilität fördert der Staat auch in den Jahren 2023 und 2024, allerdings fällt die Förderung nicht mehr so üppig aus wie in den Vorjahren. Nach wie vor lassen sich mit einem Elektroauto zudem Steuern sparen. Die aktuell geltenden Regelungen im Überblick:

·     Seit dem 01.01.2023 werden nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert. Die bisherige Förderung für Plug-in-Hy­bride ist entfallen. Für neu gekaufte Elektroautos mit Nettolistenpreisen bis 40.000 € lässt der Staat noch 4.500 € springen, bei Nettolistenpreisen von 40.000 € bis 65.000 € sind es noch 3.000 €. Hinzu kommen weitere 2.250 € bzw. 1.500 €, die der Hersteller zahlt. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils zwölf Monate. Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 65.000 € gibt es keine staatliche Förderung.

·     Für geleaste Fahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze. Liegt die Leasinglaufzeit allerdings zwischen zwölf und 23 Monaten, reduziert sich der Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 € auf 2.250 € vom Staat und 1.125 € vom Hersteller sowie bei einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis 65.000 € auf 1.500 € vom Staat und 750 € vom Hersteller.

·     Seit dem 10.09.2023 können nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen keinen Umweltbonus mehr.

·     Ab dem 01.01.2024 werden nur noch Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 € gefördert - und zwar mit 3.000 € vom Staat und weiteren 1.500 € vom Hersteller. Die Mindesthaltedauer beträgt weiterhin zwölf Monate. Für geleaste E-Autos mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze wie bei Neuwagen, bei einer Leasinglaufzeit zwischen zwölf und 23 Monaten gibt es noch 1.500 € vom Staat und 750 € vom Hersteller.

·     Junge Gebrauchte werden 2023 noch mit den gleichen Prämien gefördert wie Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 €, also mit 3.000 € vom Staat und 1.500 € vom Hersteller. Ab 2024 gibt es für junge Gebrauchte nur noch 2.400 € vom Staat und 1.200 € vom Hersteller.

·     Für alle Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer zum Beispiel ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.

·     Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ein Elektroauto als Dienstwagen bringt hierbei finanzielle Vorteile: Elek­troautos in der Preisklasse bis 60.000 € (ab 2024 voraussichtlich 80.000 €) werden nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises als monat-

licher geldwerter Vorteil besteuert. Bei Elek­troautos mit einem höheren Bruttolistenpreis und bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 %. Beide Regelungen sind jeweils günstiger als bei den Verbrennerfahrzeugen, die mit 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 

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