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Mandanteninformationen

Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern
01.12.2023
 

Im letzten Jahr hat der Medizinische Dienst bundesweit über 13.000 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. In jedem fünften Fall war der Fehler die Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung des Medizinischen Diensts hervor. Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich laut aktueller Jahresstatistik auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen.

Schwerwiegende, aber vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen sowie unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen („Never Events“) sollten verpflichtend gemeldet werden. Diese Schadenereignisse tauchen jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste auf, obwohl die Risiken bekannt sind und geeignete Präventionsmaßnahmen verfügbar wären.

In der neuen Jahresstatistik sind Behandlungsfehler auch nach Fachgebieten aufgeführt. Danach betreffen 30,3 % der Vorwürfe Behandlungsfehler in der Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 % die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, jeweils knapp 9 % die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie. Rund 8 % entfielen auf die Zahnmedizin und 6 % auf die Pflege. 26 % der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete.

 

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