Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Ertragsteuer - Darlehen der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
01.06.2010
 

Ein Gesellschafter kann Mittel aus seiner Personengesellschaft durch eine Entnahme zu Lasten seines Kapitalkontos erlangen. Alternativ kann dies auf schuldrechtlicher Basis, insbesondere durch eine steuerlich anzuerkennende Darlehensaufnahme, erfolgen.

Eine Entnahme beeinflusst nicht die Höhe des Gesellschaftsgewinns, sondern über die Kapitalkontenverzinsung gegebenenfalls die Gewinnverteilung. Die Gewährung eines außerbetrieblich veranlassten Darlehens stellt also eine Entnahme der Darlehensvaluta aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft dar. Diese ist - mangels abweichender besonderer Vereinbarung - allen Gesellschaftern nach Maßgabe ihres Gesellschaftsanteils zuzurechnen. Entsprechend sind Tilgungs- und Zinsleistungen des Darlehensnehmers bei allen Gesellschaftern anteilig als Einlagen zu erfassen.

Bei einem steuerlich anzuerkennenden Darlehen sind die Darlehenszinsen für die Gesellschaft Betriebseinnahmen. Die Abzugsfähigkeit der Zinsausgaben beim Gesellschafter - soweit anteilig den anderen Mitgesellschaftern zuzurechnen - richtet sich nach der Verwendung des Kredits. Möglich sind Betriebs- bzw. Sonderbetriebsausgaben bei betrieblichem Verwendungszweck bzw. Werbungskosten oder nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung bei privatem Verwendungszweck.

Ein Darlehen der Gesellschaft an einen Gesellschafter ist steuerlich anzuerkennen, wenn es aus Sicht der Gesellschaft betrieblich veranlasst ist. Ein betriebliches Interesse akzeptiert die Finanzverwaltung, wenn

• die Darlehenshingabe aus Sicht der Gesellschaft zu marktüblichen Konditionen erfolgt. Die Verwendung der Darlehensmittel ist dann unerheblich; selbst ein privater Verwendungszweck beim Gesellschafter ist bei Marktüblichkeit der Konditionen unschädlich. Für die Beurteilung der Marktüblichkeit kommt es neben der tatsächlichen Durchführung und Besicherung in erster Linie auf die Zinshöhe sowie gegebenenfalls auf die eigene Zinsbelastung der Gesellschaft an. Die Nicht-/Gestellung von Kreditsicherheiten hat für die Beurteilung keine allein entscheidende Bedeutung.

Beispiel: Die Ausreichung eines Kredits zu 6 % Zinsen wäre nicht marktüblich, wenn die Gesellschaft das Geld zur Tilgung eigener, höher verzinster Schulden verwenden könnte.

• marktunüblich günstige Konditionen durch ein besonderes betriebliches Interesse der Gesellschaft an dem Verwendungszweck des Kredits bedingt sind.

Beispiel: Der Gesellschafter soll mit einem zu 4 % verzinsten Darlehen der Gesellschaft eine Fabrikhalle errichten, die nach ihrer Fertigstellung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden soll.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG