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Mandanteninformationen

Zinsloses Darlehen - Vorteil löst Schenkungsteuer aus
25.06.2010
 

Bekommen Sie für den privaten oder betrieblichen Bedarf eine Kreditsumme, ohne dass Ihnen Zinsen berechnet werden, handelt es sich um eine sogenannte freigebige Zuwendung. Dann wird sofort mit Gewährung des Darlehens Schenkungsteuer auf den Zinsvorteil fällig.

Laut Gesetz gilt die Zuwendung insoweit als Schenkung, als sie den Bedachten auf Kosten des Zuwendenden bereichert. Dabei erfasst das Finanzamt den Tatbestand, dass der Zuwendende im Bewusstsein handelt, zur Vermögensübergabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch eine Gegenleistung zu erhalten.

Fremde Dritte wenden Kapitalsummen in der Regel nur gegen Zinszahlung während der Laufzeit zu. Wird durch unentgeltliche Überlassung über längere Zeit freiwillig auf diese Ertragsmöglichkeit verzichtet, liegt eine Schenkung in Höhe der eingebüßten Nutzungsmöglichkeiten vor. Dabei wird der Kreditbetrag mit einem pauschalen Zinssatz von 5,5 % pro Jahr nach dem Bewertungsgesetz angesetzt. Dies berechnet sich aus der Kapitalsumme zum Hingabezeitpunkt und dem abgezinsten Nennbetrag bei Rückzahlung. Die resultierende Wertdifferenz entspricht der Entreicherung des Gebers bzw. der Bereicherung des Nehmers und unterliegt der Schenkungsteuer, wenn sie den persönlichen Freibetrag überschreitet. Da dieser - außer bei nahen Verwandten - nur 20.000 € beträgt, kann der Fiskus bei höheren Summen und längeren Laufzeiten oft zugreifen.
 

Beispiel: Anfang 2010 gibt der Onkel seiner Nichte 200.000 € für den Hausbau. Nach zehn Jahren muss sie das Geld zum Nennbetrag zurückzahlen; Zinsen werden nicht vereinbart. Der jährliche Zinsvorteil und die Steuer berechnen sich wie folgt:

Nennbetrag zu Beginn 200.000 €

jährlicher Zinsvorteil 11.000 €
(200.000 € x 5,5 %)

11.000 € x Vervielfältiger 85.195 €
7,745
für zehn Jahre

Vorteil (abgerundet) 85.100 €

Freibetrag Nichte - 20.000€


steuerpflichtiger Erwerb 65.100 €

Steuersatz Klasse II 15 %

Schenkungsteuer 9.765 €

Nach Abzug des Freibetrags muss die Nichte auf den Zinsvorteil 9.765 € Schenkungsteuer zahlen. Das ist deutlich günstiger als der normale Immobilienkredit der Bank.

 

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