Erhalten Sie zusätzlich zur Rente aus dem ärztlichen Versorgungswerk einen Kinderzuschuss für Ihre minderjährigen Sprösslinge? Dann stellt sich Ihnen sicher die Frage, ob dieser steuerpflichtig oder - wie Kinderzuschüsse zur gesetzlichen Altersrente - steuerfrei ist.
Das Finanzgericht Düsseldorf bejaht die Steuerpflicht der Zuschüsse zur Versorgungsrente. Der Gesetzgeber sehe keine Befreiungen für die Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen vor, was nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstoße. Diejenigen, die Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Versicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, so die Richter. Dagegen erhalten Bezieher von Kinderzuschüssen aus Versorgungseinrichtungen Kindergeld. Ein Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist zwar steuerfrei, führt aber zur Kürzung des Kindergeldes. Dagegen ist der Zuschuss aus der berufsständischen Versorgung steuerpflichtig, bewirkt aber keine solche Kürzung. |