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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Gewerbesteuerpflicht - Wenn eine GmbH & Co. KG zur Vermögensverwaltung übergeht
21.07.2010
 

Sind Sie an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG beteiligt und beabsichtigen die Gesellschafter derselben, den originären Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG zu veräußern? Der Veräußerungsgewinn wird auf Ebene der Gesellschafter i.d.R. begünstigt besteuert (Freibetrag und ermäßigter Steuersatz). Fraglich ist, ob eine begünstigte Betriebsaufgabe vorliegt, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen - insbesondere Betriebsgrundstücke - zurückbehalten werden.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob der Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG beim Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit begünstigt ist. Er entschied, dass der Gewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs der GmbH & Co. KG gewerbesteuerpflichtig ist, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage im fiktiven (vermögensverwaltenden) Gewerbebetrieb der nun gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird. Nach seiner Auffassung liegt eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe nicht vor, weil die stillen Reserven des früheren Betriebsgrundstücks als wesentliche Betriebsgrundlage nicht aufgelöst wurden. Eine steuerbegünstigte Teilbetriebsaufgabe verneinte er ebenfalls.

Hinweis: Es empfiehlt sich, bei Umstrukturierungen oder wesentlichen Änderungen des Geschäftsbetriebs die steuerlichen Konsequenzen mit uns zu besprechen, um ungewollte Steuerbelastungen zu vermeiden.

 

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