Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Änderung der Bemessungsgrundlage - BFH verlangt unmittelbaren Zusammenhang!
21.07.2010
 

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, den Sie ausgeführt haben, so müssen Sie den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen. Die Berichtigung müssen Sie in dem Voranmeldungszeitraum vornehmen, in dem auch die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.

Ob die Zahlung an einen Käufer als Schadenersatz oder als Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises zu beurteilen ist, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich zu entscheiden. Nach seinem Urteil setzt die Minderung der Bemessungsgrundlage einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung und der erbrachten Leistung voraus. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag Mieterträge aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht wird, und zahlt er hierfür einen Ausgleich, steht die Zahlung nach Auffassung des BFH in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.

Hinweis: In Zweifelsfällen sollten wir gemeinsam klären, ob es sich bei gewährten Rückzahlungen um einen nichtsteuerbaren Schadenersatz oder um eine Entgeltsminderung handelt.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG