Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Steuerermäßigung - BFH setzt Maßstab für die Zusammenballung von Einkünften
24.08.2010
 

Unter Umständen ermöglicht es Ihnen der Gesetzgeber, außerordentliche Einkünfte ermäßigt zu versteuern. Außerordentliche Einkünfte sind

• neben Veräußerungsgewinnen aus einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe

• auch Entschädigungen, die Sie als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen erhalten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Entschädigung nur dann zu außerordentlichen Einkünften führt, wenn diese zusammengeballt zufließen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise infolge der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum mehr erhalten, als Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätten. Nach Auffassung des BFH ist für die Prüfung der Zusammenballung eine hypothetische und prognostische Betrachtung - zumeist der Gehaltsentwicklung des Vorjahres - erforderlich.
 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG