Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Gesamthandsanteil - Frühere Grundstückseinbringung
26.08.2010
 

Geht ein Grundstück von einem Alleineigentümer auf eine Personengesellschaft über, wird die Grunderwerbsteuer in Höhe desjenigen Anteils nicht erhoben, zu dem der bisherige Eigentümer am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist. Diese Steuerbefreiung entfällt - rückwirkend - insoweit, als sich der Anteil des ehemaligen Eigentümers am Gesellschaftsvermögen innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstücksübergang verringert.

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden: Die Vergünstigung entfällt trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesellschafters nicht, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet. Die Finanzverwaltung hat sich diesem Urteil angeschlossen.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG