Geht ein Grundstück von einem Alleineigentümer auf eine Personengesellschaft über, wird die Grunderwerbsteuer in Höhe desjenigen Anteils nicht erhoben, zu dem der bisherige Eigentümer am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist. Diese Steuerbefreiung entfällt - rückwirkend - insoweit, als sich der Anteil des ehemaligen Eigentümers am Gesellschaftsvermögen innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstücksübergang verringert.
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden: Die Vergünstigung entfällt trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesellschafters nicht, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet. Die Finanzverwaltung hat sich diesem Urteil angeschlossen. |