Außerordentliche Einkünfte, zu denen auch Entschädigungen gehören, die Sie als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen erhalten, können ermäßigt besteuert werden. Das geht aber nur, wenn sie Ihnen zusammengeballt zufließen. Beispiel: Sie erhalten nach einer Kündigung einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum mehr, als Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätten. Laut Bundesfinanzhof ist für die Prüfung der Zusammenballung eine hypothetische und prognostische Betrachtung - zumeist der Gehaltsentwicklung des Vorjahres - erforderlich. |