Das Finanzamt kann bestandskräftige Steuerbescheide nur ändern, wenn das Gesetz die Korrektur erlaubt und die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Beginn einer Außenprüfung hemmt die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist in ihrem Ablauf. Sollte das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen bei einer Außenprüfung kontrollieren, können Sie den Prüfungsbeginn durch einen entsprechenden sachlich begründeten Antrag hinausschieben. Will die Behörde den Ablauf der Festsetzungsfrist verhindern, muss sie die Außenprüfung vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags beginnen, wie der Bundesfinanzhof kürzlich deutlich gemacht hat.
Hinweis: Prüfungsanordnungen sollten Sie umgehend an uns weiterleiten und sich über den Prüfungsbeginn mit uns abstimmen. |