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Mandanteninformationen

Übergangsregelung - Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011
01.10.2010
 

Die Gemeinden haben zum 20.09.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte auf Karton ausgestellt und übermittelt. Ab 2012 sollen die bisher auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Angaben vollständig in elektronischer Form zum Abruf durch die Arbeitgeber bereitgestellt werden. Diese bisherigen Angaben heißen künftig Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Für 2011 ist folgende Übergangsregelung vorgesehen:

Im Herbst 2010 wird keine neue Lohnsteuerkarte für 2011 ausgestellt. Die Steuerkarte für 2010 bleibt auch 2011 mit allen Eintragungen zu den Steuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers (wie zur Steuerklasse oder den Freibeträgen) gültig. Arbeitgeber müssen die Karte für 2010 daher nach Ablauf des Jahres 2010 aufbewahren.

Für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 sind nicht mehr die Gemeinden, sondern die Finanzämter zuständig. Sie kümmern sich ab dem 01.01.2011 um alle Änderungen und Eintragungen ohne melderechtlichen Bezug auf den Steuerkarten für 2010 - beispielsweise einen Steuerklassenwechsel, die Eintragung von Kindern und anderen Freibeträgen.

Hat die Gemeinde für den Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt - beispielsweise bei einem Berufsneueinsteiger - oder ist die Karte für 2010 verlorengegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden, hat das Finanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug für 2011 auszustellen.

Wenn ein lediger Arbeitnehmer im Übergangszeitraum ein Ausbildungsdienstverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnt, kann der Arbeitgeber auf die Vorlage dieser Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug verzichten; er kann in diesem Fall ohne weiteres die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln.

 

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