Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Vertrag unter Ehegatten - Scheinmietverhältnis wird nicht anerkannt
04.10.2010
 

Falls Sie planen, mit Ihrem Ehepartner oder sonstigen nahen Angehörigen Verträge mit steuerlicher Relevanz abzuschließen, sollten Sie darauf achten, dass diese vor dem Finanzamt Bestand haben. Verträge müssen dem sogenannten Fremdvergleich standhalten, das heißt,
• grundsätzlich schriftlich geschlossen,

• eindeutig und ernstlich vereinbart,

• entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden und

• in ihren Bedingungen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.

Ein Chefarzt und seine Ehefrau hatten ein Grundstück erworben und gemeinsam ein Einfamilienhaus darauf erbaut. Daneben errichtete der Arzt aus eigenen Mitteln einen separaten Anbau, in dem er Praxisräume an seine freiberuflich tätige Frau vermietete. Die Miete überwies sie monatlich von ihrem betrieblichen Konto auf das Konto ihres Mannes, über das sie mitverfügen konnte. Von diesem Konto überwies der Mann alle drei Monate in etwa die dreifache Monatsmiete auf ein weiteres Konto seiner Frau.

Nach Ansicht der Düsseldorfer Finanzrichter hält ein solches Mietverhältnis keinem Fremdvergleich stand, weil es an der tatsächlichen Durchführung des Mietvertrags mangelt. Dies sei dann der Fall, wenn

• der Vermieter dem Mieter die Wohnung tatsächlich nicht zur Nutzung überlässt,

• die Miete nicht gezahlt wird und dies nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder Streitigkeiten über die Ansprüche beruht oder

• die Miete nicht endgültig in das Vermögen des Vermieters übergeht, sondern z.B. nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückgezahlt wird, ohne dass der Vermieter dazu verpflichtet wäre - wie im Streitfall.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG