Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern zum 20.09.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte auf Karton ausgestellt. Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen sollen ab 2012 vollständig in elektronischer Form zum Abruf durch die Arbeitgeber bereitgestellt werden. Für 2011 ist folgende Übergangsregelung vorgesehen:
• Im Herbst 2010 wird keine neue Lohnsteuerkarte für 2011 ausgestellt. Die Karte für 2010 behält ihre Gültigkeit auch für 2011 mit allen Eintragungen zu den Steuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers, bevor sie ab 2012 vollständig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt wird. Arbeitgeber müssen die Karte für 2010 daher nach Ablauf des Kalenderjahres 2010 weiter aufbewahren.
• Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 wechselt von den Gemeinden auf die Wohnsitzfinanzämter. Diese sind ab dem 01.01.2011 für alle Änderungen und Eintragungen auf den Karten für 2010 ohne melderechtlichen Bezug - beispielsweise für die Änderung der Steuerklasse sowie für Eintragungen zu Kindern - zuständig.
• Hat die Gemeinde für den Arbeitnehmer für 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt (beispielsweise bei einem Berufsneueinsteiger) oder ist die Karte verlorengegangen, unbrauchbar oder zerstört, stellt das Finanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für 2011 aus.
• Beginnt ein lediger Arbeitnehmer im Übergangszeitraum ein Ausbildungsdienstverhältnis als erstes Dienstverhältnis, kann der Arbeitgeber auf die Vorlage der Bescheinigung verzichten. Er kann in diesem Fall ohne weiteres die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln. |