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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Gemischte Tätigkeit
18.03.2009
 

Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte

Betätigen Sie sich als Einzelunternehmer sowohl gewerblich als auch freiberuflich und besteht zwischen den ausgeübten Tätigkeiten kein sachlicher Zusammenhang, erzielen Sie nebeneinander Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit.

Im Streitfall vor dem Bundesfinanzhof betreuten ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend. Nach Auffassung des Gerichts können die Einkünfte trotz der gleichartigen Tätigkeit - gegebenenfalls durch eine Schätzung - aufgeteilt werden.

Dies hat zur Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zugeordnet werden können und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen.

Bestehen zwischen den ausgeübten Tätigkeiten gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte (gemischte Tätigkeit), werden die Betätigungen regelmäßig getrennt erfasst.

Hinweis: Eine leichte und einwandfreie Trennbarkeit erfordert keine getrennte Buchführung. Sofern die Trennung der ausgeübten Tätigkeiten nur durch Schätzung erfolgen kann, müssen Sie diese Schätzung auch vornehmen. Um Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie dennoch getrennte Gewinnermittlungen durchführen.

 

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