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Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Identifikationsnummer - Onlineabfrage ist bis Ende 2010 möglich
25.10.2010
 

Ab dem 01.11.2010 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, bei der Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 die steuerliche Identifikationsnummer (TIN) des Arbeitnehmers zu verwenden. In der Regel kann diese Nummer der Lohnsteuerkarte 2010 entnommen werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung Arbeitgebern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt die TIN des Arbeitnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen.

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums steht die Anfragemöglichkeit zur Erhebung der TIN des Arbeitnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31.12.2010 im ElsterOnline-Portal des Arbeitgebers unter der Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ zur Verfügung.

Hinweis: Nähere Informationen sind im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung unter https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax unter der Rubrik „Leistungen“ bereitgestellt. Dort wird unter „Dienste“ auf die Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ hingewiesen.

 

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