Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens Stellung genommen. Diese sei (noch) verfassungsgemäß, zumindest für Stichtage bis zum 01.01.2007. Gleichwohl hat der BFH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein weiteres Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar sei.
Hinweis: Die Finanzminister der Länder haben bereits eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer eingesetzt, an der sich auch das Bundesministerium der Finanzen beteiligen soll. |