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Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Grundsteuer - BFH fordert Neubewertung der Grundstücke
25.10.2010
 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens Stellung genommen. Diese sei (noch) verfassungsgemäß, zumindest für Stichtage bis zum 01.01.2007. Gleichwohl hat der BFH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein weiteres Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar sei.

Hinweis: Die Finanzminister der Länder haben bereits eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer eingesetzt, an der sich auch das Bundesministerium der Finanzen beteiligen soll.

 

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