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Mandanteninformationen

Werbungskosten - Bücher als Arbeitsmittel anerkannt!
28.12.2010
 

Werbungskosten - Bücher als Arbeitsmittel anerkannt!

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihrer Einnahmen. Diese können Sie bei Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd berücksichtigen. Insbesondere gilt das für Arbeitsmittel, die Sie überwiegend beruflich verwenden. Sind die Aufwendungen ganz oder teilweise privat (mit-)veranlasst, schränkt die Finanzbehörde den Werbungskostenabzug entsprechend ein.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass Arbeitsmittel letztlich alle Wirtschaftsgüter sind, die unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dienen. Hierzu können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Die allgemeinen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Arbeitsmitteln gelten auch dann, wenn zu entscheiden ist, ob Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers zu würdigen sind. Nach Ansicht des BFH muss allerdings für jedes einzelne Buch untersucht werden, ob es sich um einen Gegenstand der Lebensführung oder um ein Arbeitsmittel handelt.

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese Entscheidung reagiert. Bei sowohl privat als auch beruflich veranlassten Aufwendungen können Sie den abzugsfähigen und den nichtabzugsfähigen Teil nach der neuen BFH-Rechtsprechung jedenfalls sachgerecht schätzen.

 

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