Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Haushaltsbegleitgesetz 2011 - Sparmaßnahmen in vielen Bereichen
25.01.2011
 

Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 soll bis 2014 ein Entlastungsvolumen von rund 19 Mrd. € bringen und beinhaltet verschiedene Vorhaben, die Unternehmen und Privatpersonen entweder direkt oder mittelbar betreffen. Nachfolgend die acht wichtigsten Punkte:

Das Elterngeld wird bei einem Nettoeinkommen im mittleren Verdienstbereich abgesenkt: von 67 % auf 65 % ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1.240 €. Bei einem Monatseinkommen von 2.500 € zahlt der Staat also 50 € weniger im Monat. Um weiterhin den Höchstbetrag von 1.800 € zu erhalten, muss der Monatsverdienst 2.770 €, also 70 € mehr als zuvor betragen. Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes wird bei Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe und Kinderzuschlag aufgehoben; insoweit entfällt der Sockelbetrag von 300 € im Monat. Der Elterngeldanspruch fällt weg, wenn die berechtigte Person im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 € erzielt. Diese Schwelle ist an das Niveau angenähert, ab dem die Reichensteuer anfällt.

Die Höhe der Luftverkehrsteuer hängt von der Entfernung zum Zielort ab und beträgt 8 € für Kurzstrecken bis 2.500 km, 25 € für Mittelstrecken zwischen 2.500 km und 6.000 km und 45 € für Langstrecken ab 6.000 km. Da die neue Steuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben wird, werden Geschäfts- und Dienstreisen teurer. Alternativ bieten sich grenznahe Flughäfen (z.B. Luxemburg, Basel oder Maastricht) an.

Steuerschulden werden dann als Masseverbindlichkeiten qualifiziert, wenn sie von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet wurden. Änderungen in der Insolvenzordnung sollen die Position von Finanzverwaltung und Sozialkassen als Pflichtgläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber anderen abgesicherten und bevorrechtigten Insolvenz-gläubigern verbessern.

Durch Änderungen im Energie- und im Strom¬steuergesetz erwartet die Bundesregierung geringfügige Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine oder das Verbraucherpreisniveau. Durch die Einschränkung der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ist eine Erhöhung der Energiebezugskosten zu erwarten.

Durch die Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Fortwirtschaft in 2011 und 2012 müssen betroffene Unternehmen mit einer höheren Belastung rechnen. Dies hat auch geringfügige Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine oder das Verbraucherpreisniveau.
 

Neu ist ab 2011 ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 2 Mrd. € für den Gesundheitsbereich zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht die Chance, dass die Kassen von ihren Mitgliedern keine (weiteren) Zusatzbeiträge fordern und Unternehmer nicht mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen belasten.

Die Pflicht der Bezieher von (ALG II) zur gesetzlichen Rentenversicherung entfällt. In der Regel vermindert sich die monatliche Rentenzahlung um derzeit bis zu 2,09 € pro Jahr des ALG II-Bezugs.

Die Zeit des Bezugs von ALG II wird als Anrechnungszeit berücksichtigt, um Lücken in der Versicherungsbiografie zu vermeiden und insbesondere bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten aufrechtzuerhalten.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG