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Mandanteninformationen

Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Änderungen für Steuerzahler ab 2010
01.02.2011
 

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wurde am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt und somit noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelungen veröffentlicht. Hierdurch wurden die ersten Punkte des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung umgesetzt. Besonders für Familien kommt es zu einigen Verbesserungen, und zwar über die zuvor bereits beschlossenen Entlastungen (z.B. Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer, erhöhter Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge) hinaus.

Zur Entlastung der Familien wurden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind ab 2010 auf 7.008 € angehoben. Davon profitieren aber nur Eltern mit einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 €. Bei Singles reicht dafür die Hälfte. Um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern, wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 € erhöht.

Kindergeld
2008
2009
2010
1. und 2. Kind je
154 €
164 €
184 €
3. Kind
154 €
170 €
190 €
ab dem 4. Kind je
179 €
195 €
215 €
Kinderfreibeträge
5.808 €
6.024 €
7.008 €
- Kinderfreibeträge
3.648 €
3.864 €
4.488 €
- Betreuungsfreibetrag
2.160 €
2.160 €
2.520 €

Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 waren die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 € angehoben worden, bei Überschreiten dieser Schwelle kam es jedoch zu drastisch steigenden Steuersätzen zwischen 30 % und50 %. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gelten ab 2010 in der Steuerklasse II bei Erbschaften und Schenkungen geminderte Tarife zwischen 15 % und 43 %. Das betrifft Zuwendungen von Brüdern, Schwestern, Onkeln, Tanten, Schwiegereltern und -kindern sowie von geschiedenen Ehegatten.

Alte und neue Steuersätze in der Steuerklasse II

Vermögen bis
2009
2010
75.000 €
30 %
15 %
300.000 €
30 %
20 %
600.000 €
30 %

25 %

6.000.000 €
30 %
30 %
13.000.000 €
50 %
35 %
26.000.000 €
50 %
40 %
über 26. Mio. €
50 %
43 %


Kommt es familienintern zur Übergabe von Einzelunternehmen, Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften oder freiberuflichem Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung, lässt sich rückwirkend ab 2009 die Steuerfreiheit für begünstigtes Betriebsvermögen besser nutzen. Denn der Nachfolger muss als neuer Besitzer die gesetzlichen Wohlverhaltensbedingungen in einem kürzeren Zeitraum einhalten und darf auch mehr Mitarbeiter entlassen.
 

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