Die Bundesregierung plant Steuerentlastungen von knapp 600 Mio. € jährlich. Sie will den Steuerdschungel lichten, um damit rund 4 Mrd. € Bürokratiekosten einzusparen. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll zum 01.01.2012 in Kraft treten, eine Reihe von Maßnahmen jedoch schon im Laufe des Jahres 2011. Nachfolgend die Vorhaben im Überblick:
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 € wird auf 1.000 € angehoben, was Arbeitgeber erstmals in der Lohnabrechnung im Dezember 2011 berücksichtigen können.
• Benutzen Berufspendler für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den Pkw, prüfen die Finanzämter ab 2012 nur noch jahresbezogen, ob die Entfernungspauschale oder die Berücksichtigung der tatsächlichen Ticketkosten mehr bringt.
• Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten soll es ab 2012 keine Rolle mehr spielen, ob sie beruflich (Werbungskosten) oder privat (Sonderausgaben) veranlasst waren.
• Kindergeld und Steuerfreibeträge werden bei volljährigen Kindern ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Kindes gewährt. Derzeit liegt die Grenze bei 8.004 € im Jahr.
• Private Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden ab 2012 nicht mehr für Nebenrechnungen benötigt.
Werden Wohnung oder Haus verbilligt an Angehörige vermietet, lassen sich Werbungskosten ab 2012 bereits dann in voller Höhe absetzen, wenn die Höhe der Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Mietniveaus beträgt.
• Privatleute können ab 2012 wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. |