Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie die Aufwendungen ohne nähere Nachweise über Umzugspauschalen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Dabei lassen sich ab 2011 leicht erhöhte Pauschbeträge geltend machen.
Sonstige Umzugsauslagen beim Umzug im Jahr:
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2010
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2011
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für Verheiratete |
1.271 €
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1.279 €
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für Ledige |
636 €
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640 €
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für jede weitere zusätzliche Person |
280 €
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282 €
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umzugsbedingte Unterrichtskosten |
1.603 €
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1.612 €
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Maßgebend für die jeweilige Höhe der Pauschale ist das Datum, an dem der Umzug beendet wurde. Sofern der Wohnungswechsel Mitte Dezember 2010 begonnen hatte und erst im Januar 2011 abgeschlossen war, dürfen die Beträge für 2011 geltend gemacht werden.
Durch die Pauschbeträge sind auch Kosten für die Einrichtung abgegolten. Höhere beruflich veranlasste Umzugsaufwendungen müssen Sie einzeln nachweisen.
Neben den Pauschalen lassen sich folgende Kosten geltend machen:
• die Beförderung des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung inklusive Versicherungskosten gegen Transport- und Bruchschäden
• Fahrtkosten mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer sowie die Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen
• Mietentschädigungen für die bisherige Wohnung
• Nebenkosten wie Zeitungsannoncen und Ummeldegebühren
Ein Umzug ist (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, wenn er wegen eines Arbeitsplatzwechsels erfolgt ist oder - ohne berufliche Veränderung - den Zeitaufwand für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte wesentlich vermindert hat. Letzteres gilt bei einer Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich, also 30 Minuten je Hin- und Rückfahrt. Sofern diese Bedingung erfüllt ist, spielen private Motive für den Umzug keine Rolle mehr. |