Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie die Aufwendungen ohne nähere Nachweise über Umzugspauschalen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Dabei lassen sich ab 2011 leicht erhöhte Pauschbeträge geltend machen.
Sonstige Umzugsauslagen beim Umzug im Jahr:
• für Ledige in 2010: 636 € und in 2011: 640 €
• für Verheiratete in 2010: 1.271 € und in 2011: 1.279 €
• für jede weitere Person (z.B. Kinder und Verwandte, die auch nach dem Umzug mit in der neuen Wohnung leben) 2010: zusätzlich 280 € und 2011: 282 €
Kosten für zusätzlichen Unterricht, der durch den Umzug notwendig wird, in 2010: 1.603 € und in 2011: 1.612 €.
Maßgebend für die Höhe der Pauschale ist das Datum, an dem der Umzug beendet wurde. Sofern der Wohnungswechsel Mitte Dezember 2010 begonnen hatte und erst im Januar 2011 abgeschlossen war, dürfen die Beträge für 2011 geltend gemacht werden. Durch die Pauschbeträge sind auch Kosten für die neue Wohnungseinrichtung abgegolten. Höhere beruflich veranlasste Umzugsaufwendungen müssen Sie einzeln nachweisen; diese dürfen nicht privat veranlasst sein. Insbesondere beim Kauf neuer Einrichtungsgegenstände ist die Trennung oft schwierig.
Neben den Pauschalen lassen sich folgende Kosten geltend machen:
• die Beförderung des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung inklusive Versicherungskosten gegen Transport- und Bruchschäden,
• die Fahrtkosten mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer sowie die Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen,
• Mietentschädigungen für die bisherige Wohnung und
• Nebenkosten wie Zeitungsannoncen und Ummeldegebühren.
Ein Umzug ist (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, wenn er wegen eines Arbeitsplatzwechsels erfolgt oder - ohne berufliche Veränderung - den Zeitaufwand für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit wesentlich vermindert. Letzteres gilt bei einer Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich. Ist diese Bedingung erfüllt, spielen private Motive keine Rolle mehr. |