Man kann seine Einkommensteuer auf Antrag ermäßigen, wenn einem zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrheit der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Insbesondere Krankheitskosten können oft als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Nun erleichtert der Bundesfinanzhof ihren Nachweis: Krankheit und medizinische Indikation können nicht länger ausschließlich durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest nachgewiesen werden. Ein solch formalisiertes Nachweisverlangen ergibt sich nicht aus dem Einkommensteuergesetz und widerspricht dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
Hinweis: In Zweifelsfällen sollte man gleichwohl geeignete Nachweise für die getätigten außergewöhnlichen Belastungen vorhalten, um spätere Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzbehörde zu vermeiden. |